Umfang
Diese Erklärung gilt für die Website und Webanwendung bidindex.eu in allen Sprachversionen.
Compliance-Status
Wir streben die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA an, was den Web-Content-Anforderungen der harmonisierten EU-Norm EN 301 549 entspricht.
Die Website erfüllt dieses Niveau TEILWEISE: Wir erheben keinen Anspruch auf vollständige Konformität, bis die unten aufgeführten Lücken behoben sind.
Bekannte Lücken
Für Tastaturbenutzer gibt es noch keinen Link „Zum Hauptinhalt springen“. Die obere Navigation muss auf jeder Seite per Tabulator durchlaufen werden.
Noch gibt es nicht für jede Karte, jedes Diagramm und jede dichte Datentabelle eine gleichwertige Textalternative.
In anderen Sprachen als Türkisch und Englisch werden Ausschreibungs-, Stellen- und einige Websitetexte maschinell übersetzt und können Ungenauigkeiten enthalten.
Ausschreibungsunterlagen (z. B. PDFs) und aus Akten verlinkte Quellportale gehören den ausstellenden öffentlichen Stellen; Ihre Zugänglichkeit liegt außerhalb unserer Kontrolle.
Vorbereitung dieser Stellungnahme
Diese Aussage basiert auf unserer eigenen internen Einschätzung; Es wurde noch kein unabhängiges Barrierefreiheitsaudit durchgeführt.
Erstellt und zuletzt überprüft am: 14.09.2026
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf bestimmte Inhalte oder Funktionen nicht zugreifen können, schreiben Sie an info@coreeng.eu; Wenn Sie uns die Seite und die von Ihnen verwendete Hilfstechnologie (z. B. einen Bildschirmleser) mitteilen, können wir schneller reagieren.
Soweit möglich stellen wir die Informationen in einem zugänglichen Format zur Verfügung, beispielsweise als reine Text-E-Mail. Wir beantworten E-Mails an Werktagen.
Vollstreckungsbehörde
Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden. In Ungarn wird die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen bei E-Commerce-Diensten, die Verbrauchern angeboten werden, von der Verbraucherschutzbehörde (fogyasztóvédelmi hatóság) überwacht – Gesetz XVII von 2022 und Regierungserlass 605/2022. (XII. 28.), § 1(1)(f).
Wenn Sie in einem anderen EU-Land wohnen, können Sie sich auch an die dortige Behörde zur Durchsetzung des Europäischen Gesetzes zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882) wenden.