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22. Juni 2026·4 Min. Lesezeit

Was ist ESPD und wie wird es ausgefüllt?

Bei der Einheitlichen Europäischen Vergabeurkunde (ESPD) handelt es sich um eine einheitliche Selbsterklärung zur Vorqualifizierung für EU-Ausschreibungen. Es ist XML, elektronisch und obligatorisch. Schritt für Schritt für grenzüberschreitende Bieter.

Dieser Beitrag ist eine maschinelle Übersetzung des englischen Originals.

Das ESPD (European Single Procurement Document) wurde 2016 gemäß der EU-Richtlinie 2014/24 verpflichtend. Dabei handelt es sich um eine elektronische Selbsterklärung, bei der ein Bieter vor Abgabe eines Gebots bestätigt, dass er Ausschluss- und Auswahlkriterien erfüllt (finanzielle Leistungsfähigkeit, keine Insolvenz, keine Steuer-/Sozialversicherungsschulden usw.).

Warum ESPD?

Vor der Richtlinie stellte jedes Unternehmen 5–15 Dokumente pro Angebot zusammen (Steuerbescheinigung, Sozialversicherungsbescheinigung, Strafregister, Finanzberichte …). ESPD fasst das alles in einer einzigen Erklärung zusammen: „Ich kann diese Dokumente auf Anfrage vorlegen.“ Nur der erfolgreiche Bieter reicht die Originale ein.

Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen

  • Das Formular ist für alle identisch – EU-Mitglied, Bewerber oder Drittlandunternehmen.
  • Füllen Sie es in der Ausschreibungssprache oder auf Englisch aus. Ein Formular in einer Sprache, die der Käufer nicht akzeptiert, wird nicht bewertet.
  • Abschnitt II-A: Firmenregistrierung + Umsatzsteuer-/Steuernummer + Adresse. Ein Nicht-EU-Unternehmen gibt seine Steuer-ID unter der Bezeichnung seines eigenen Landes ein (z. B. „Türkische Steuer-ID“, „UK UTR“).
  • Abschnitt III-A: Erklärung, dass keine Insolvenz/Konkurs vorliegt.
  • Abschnitt III-B: keine Steuer- oder Sozialversicherungsschulden. Den Freigabebescheid erhalten Sie von Ihrer eigenen Behörde (SGK und dem Finanzamt in der Türkei, Finanzamt + Krankenkasse in Deutschland) und reichen ihn nur ein, wenn Sie gewinnen.
  • Abschnitt IV: Finanzielle Leistungsfähigkeit, Branchenerfahrung, Zertifikate (ISO 9001, 14001 usw.).

So füllen Sie es aus

  • eForms XML-Generator: espd.eu.europa.eu → „Economic Operator“ → Start auf Englisch
  • Der Käufer veröffentlicht eine ausschreibungsspezifische XML-Anfrage; Von dort aus geht es weiter
  • Mit einer elektronischen Signatur versehen und auf der Ausschreibungsplattform hochladen
  • Qualifizierte elektronische Signaturen nach eIDAS 2 sind grenzüberschreitend gültig – auf dieser Basis wird das türkische KEP + e-imza akzeptiert
  • Wenn die Signaturinfrastruktur Ihres Landes nicht auf der eIDAS-Vertrauensliste steht, besorgen Sie sich eine qualifizierte Signatur von einem in der EU ansässigen Anbieter

Häufige Fehler

  • Ausfüllen des Formulars in einer Sprache, die der Käufer nicht akzeptiert → bei der Bewertung abgelehnt
  • Einreichen eines Formulars für ein Konsortium → Jeder Partner benötigt ein separates ESPD
  • Wegfall der ESPD für Subunternehmer → einige Käufer verlangen sie

Im Abschnitt „Leitfaden“ von BidIndex weisen wir auf länderspezifische Besonderheiten hin: Frankreich benötigt DC1/DC2 neben dem ESPD; Deutschland legt die Anerkennung der VOB-B-Sonderbestimmungen bei.

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