EORI ist seit 2009 die feste Kennung für den EU-Zoll. Ohne sie können Sie keine Zollanmeldung abgeben, Ausrüstung an eine Ausschreibungsstelle versenden oder eine Mehrwertsteuerrückerstattung beantragen.
Warum braucht ein Nicht-EU-Unternehmen eines?
- Export in die EU: Ihr Käufer benötigt Ihren EORI beim Zoll
- Logistik für eine ausschreibungsbezogene Material- oder Gerätelieferung
- Eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer einreichen
- Verkauf auf Amazon FBA / ähnlichen Plattformen ohne EU-Niederlassung
Wo man es bekommt
Ein Nicht-EU-Unternehmen muss sich beim „ersten EU-Zoll, das es betritt“, registrieren. Schnellste Route: Deutschland. Grund: ein Werktag, kostenlos, per E-Mail gelöst.
- Bundeszollportal: unternehmen.bfinv.de (BÖB / Zoll)
- Formular: EORI 0870 (Englisch/Deutsch), online
- Anlagen: Handelsregister, Steuerbescheinigung (übersetzt EN/DE), Unterschriftenrundschreiben
- Bearbeitungszeit: 24–48 Stunden, Kosten: 0 €
Format
Dem EORI eines Nicht-EU-Unternehmens wird DE vorangestellt, z. B. DE0000123456789. Sie gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten – Sie verwenden in Frankreich oder Polen dieselbe DE-Nummer.
FAQ
- Adressänderungen – kostenlose Aktualisierung per E-Mail
- Brauche ich eine EU-Filiale? Nein, nur die EORI-Registrierung
- Verwechseln Sie es nicht mit der Mehrwertsteuer – eine Ausschreibung erfordert oft beides
- EORI wird nach 2 Jahren Inaktivität gekündigt → Sie müssten sich erneut bewerben